Heimbeirat der Nutzerinnen und Nutzer
Der Heimbeirat besteht aus sieben Mitgliedern und vertritt die Interessen und Wünsche aller Nutzerinnen und Nutzern im Wohnverbund.
In der Regel trifft sich der Beirat einmal im Monat. Die Mitglieder des Beirats kooperieren mit der Einrichtungsleitung und tauschen Erfahrungen sowie Anregungen mit anderen Beiräten aus.
Rechte und Aufgaben des Beirats sind im Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) geregelt.
Alle vier Jahre können die Nutzerinnen und Nutzer ihren Beirat wählen.
Die Arbeit des Beirats wird beratend durch eine Mitarbeiterin des Fachdienstes begleitet (Assistentin des Beirats). Weiterhin wird der Beirat durch ein Beratungsgremium unterstützt, in dem drei Angehörige, ein Betreuer und eine weitere Vertrauensperson ehrenamtlich tätig sind. Das Beratungsgremium gewährleistet insbesondere die Interessensvertretung derjenigen Nutzerinnen und Nutzer, die aufgrund ihrer Behinderung weder ihr aktives noch ihr passives Wahlrecht im Sinne des WTG wahrnehmen können.
Für alle Nutzerinnen und Nutzern besteht darüber hinaus die Möglichkeit, in den regelmäßigen Nutzer:innenversammlungen der Wohngruppen ihre Anliegen vorzubringen und sich aktiv oder passiv an der Wahl einer Wohngruppensprecherin oder eines -sprechers zu beteiligen.