Beirat der Bewohnerinnen und Bewohner
Der Bewohnerbeirat besteht aus sieben Mitgliedern und vertritt die Interessen und Wünsche aller Bewohnerinnen und Bewohner im Wohnverbund.
In der Regel trifft sich der Beirat einmal im Monat. Die Mitglieder des Beirats kooperieren mit der Einrichtungsleitung und tauschen Erfahrungen sowie Anregungen mit anderen Beiräten aus.
Rechte und Aufgaben des Beirats sind im Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) geregelt.
Alle vier Jahre können die Bewohnerinnen und Bewohner ihren Beirat wählen.
Die Arbeit des Beirats wird beratend durch eine Mitarbeiterin des Fachdienstes begleitet (Assistentin des Beirats). Weiterhin wird der Beirat durch ein Beratungsgremium unterstützt, in dem drei Angehörige, ein Betreuer und eine weitere Vertrauensperson ehrenamtlich tätig sind. Das Beratungsgremium gewährleistet insbesondere die Interessensvertretung derjenigen Bewohnerinnen und Bewohner, die aufgrund ihrer Behinderung weder ihr aktives noch ihr passives Wahlrecht im Sinne des WTG wahrnehmen können.
Für alle Bewohnerinnen und Bewohner besteht darüber hinaus die Möglichkeit, in den regelmäßigen Bewohnerversammlungen der Wohngruppen ihre Anliegen vorzubringen und sich aktiv oder passiv an der Wahl einer Wohngruppensprecherin oder eines -sprechers zu beteiligen.