Die vereinbarte Vergütung wird nach Kalendertagen abgerechnet. Der Aufnahme- und der Entlassungstag gelten je als ein voller Betreuungstag, bei einer gesamten Verweildauer von weniger als 24 Stunden als ein Tag. Bei Wechsel von einem Heim in ein anderes wird der Entlassungstag nicht berechnet. Ist ein Heimbewohner bis zu 3 Tagen abwesend, so wird für diese Zeit die volle Vergütung erhoben. Bei einer vorübergehenden Abwesenheit von mehr als 3 Tagen kann vom ersten Tage der vollen Abwesenheit an, eine Platzgebühr berechnet werden, wenn der Heimplatz in diesem Zeitraum freigehalten wird. Innerhalb eines jeden Kalenderjahres besteht Anspruch auf Platzgebühr höchstens für 28 Tage, sofern nicht der Kostenträger auf Antrag im Einzelfall einer anderen Regelung zugestimmt hat. Die Platzgebühr beträgt 75 % der Vergütung.